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Preise & Konditionen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2024 die sogenannte Bestpreisklausel von Booking.com für unzulässig erklärt.
Hotels dürfen ihre Zimmer nun offiziell auf eigenen Websites günstiger anbieten als auf Booking.com.
Dies stärkt die Position der Hotels und ermöglicht Verbrauchern durch Direktbuchungen oft bessere Preise oder Konditionen.
 
Unsere Bitte an Sie: Machen Sie regen Gebrauch davon, es schont IHREN Geldbeutel und hilft uns Kosten zu minimieren !
 
 
Wichtige Hintergründe zur Situation (Stand 2025/2026):
  • Urteil zur Bestpreisklausel: Booking.com darf Hotels nicht mehr vertraglich dazu zwingen, auf anderen Plattformen oder auf der eigenen Webseite keine günstigeren Preise anzubieten.
  • Vorteil Direktbuchung: Da Booking.com Provisionen von oft 15-20% oder mehr verlangt, haben Hotels nun freien Spielraum, diese Ersparnis an Gäste weiterzugeben.
  • Rechtliche Entwicklung: Der BGH (2021) und der EuGH (2024) kippten sowohl die sogenannten "engen" als auch "weiten" Bestpreisklauseln, da sie den Wettbewerb beschränken.
  • Situation für Kunden: Es ist für Kunden ratsam, trotz der Nutzung von Plattformen zur Suche, den direkten Preisvergleich auf der Website des Hotels durchzuführen.
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